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Haribo macht Schmuck-Branche froh: Wann kommt die "Kinder Uhr"? |
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(u-s:b /) Dieses Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Süßwaren-Hersteller Ferrero hat auch Bedeutung für die Uhren- und Schmuck-Branche. Als Inhaber der Wort-Bild-Marke "Kinderschokolade"
hatte Ferrero gegen den Gummibärchen- und Lakritz-Hersteller Haribo geklagt und ihm die Verwendung des Namens "Kinder Kram" untersagen lassen wollen. Die BGH-Richter entschieden, aus dem Wortbestandteil "Kinder" könne sich kein Verbotsrecht ableiten, denn dieser "verfüge für Schokolade wegen des die Abnehmerkreise beschreibenden Gehalts für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz" (siehe Urteil vom 20.9.2007, Az. I ZR 6/05).
Mit einer zweiten - ebenfalls auf die für die Klägerin eingetragenen "Kinder"-Marken gestützten - Klage richtete sich Ferrero gegen einen Hersteller von Molkereiprodukten. Dieser beabsichtigte, ein Milchdessert unter Verwendung der Bezeichnung "Kinderzeit" auf den Markt zu bringen.
Ferrero hatte beantragt, der Beklagten zu verbieten, die Bezeichnung "Kinderzeit" auf Verpackungen und in der Werbung zu verwenden. Während die Klage in erster Instanz Erfolg hatte, wurde sie vom Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen.
Nun rätseln Branchen-Insider: Zu welchen Produkt-Ideen werden diese Urteile die Uhren- und Schmuck-Hersteller inspirieren? Welche Uhrenmarke könnte demnächst - unter Berufung auf diese Urteile - als erste eine „Kinder Uhr“ lancieren? Welcher Schmuck-Designer wird eine „Kinder“-Serie präsentieren?
Weitere Informationen unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41185&pos=2&anz=134
Autor: Winfried Dulisch
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