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    News von Nomos / Mühle / RJ  |  06-07-2007
     


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    Uhrenfabrik Mühle-Glashütte ist insolvent | Nomos / Mühle / RJ

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    (u-s:b /Nomos / Mühle / RJ) Die sächsische Uhrenfabrik Mühle-Glashütte GmbH mit 38 Beschäftigten hat am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Aus der Pressemeldung der Uhrenfirma zum Insolvenzantrag:

    "..Wir haben für die Mühle-Glashütte GmbH Nautische Instrumente & Feinmechanik am 4. Juli 2007 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach einem wettbewerbsrechtlichen Streit mit einem ortsansässigem Uhrenhersteller und gescheiterten Vergleichsverhandlungen müssen wir Rückstellungen für eine Vertragsstrafe in Höhe von 63 Millionen Euro bilden. Damit ist unser Traditionsunternehmen überschuldet..."

    Weiter schreibt das Unternehmen

    "..In dem Streit geht es um die Nutzung der Herkunftsbezeichnung Glashütte. Den dazu im Jahr 2002 mit dem Wettbewerber geschlossenen Vergleich haben wir akzeptiert und unmittelbar danach Änderungsmaßnahmen eingeleitet. Mit weiteren Veredelungen konnte die Fertigungstiefe am Standort deutlich erhöht werden. Für die gegnerische Partei sind die Maßnahmen nicht ausreichend gewesen und so kam es 2006 zu einer erneuten Klage gegen die Mühle-Glashütte GmbH, der im Februar 2007 vom Landgericht München I stattgegeben wurde..."

    Über die Presseabteilung von NOMOS erreichte uns gestern abend die folgende detaillierte Auskunft zum Rechtsstreit unter dem Titel: "Aufregung in Glashütte ++ Mühle meldet Insolvenz an", welche Sie hier ungekürzt finden:

    "Herkunftsbezeichnung geschützt, Glashütte gestärkt

    Über 25.000 Uhren mit falscher Herkunftsbezeichnung verkauft:
    Mühle GmbH sieht sich offensichtlich außerstande, ohne Verstoß gegen die Wertschöpfungskriterien zu produzieren - und meldet Insolvenz an

    Glashütte, im Juli 2007. Die Mühle-Glashütte GmbH hat am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen ist wegen eines Rechtsstreits überschuldet: Das Landgericht München I hatte am 22.2.07 die Mühle GmbH verurteilt, weil wiederholt ein Verstoß gegen die "Glashütte-Regel" und den gerichtlichen Vergleich von 2002 festgestellt worden war und Uhren als "Glashütter Uhren" verkauft wurden, die keine Glashütter Uhren sind (Aktenzeichen: 4 HKO 10520/06). Die Mühle GmbH wurde verurteilt, über den Umfang der Verstöße Auskunft zu erteilen. Daraufhin hat die Mühle GmbH für die Zeit seit 2002 25.265 Verstöße zugegeben: So viele Uhren wurden von dem Hersteller fälschlicherweise als Glashütter Uhren verkauft.

    Schon vor 2002 wurde von Mühle gegen die Regel verstoßen. Im 2002 jedoch erfolgten gerichtlichen Vergleich war dem Unternehmen auferlegt worden, für jeden zusätzlichen Verstoß eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro zu leisten. Daraus ergab sich für das Unternehmen Mühle bis heute ein Schaden von 63.162.500 Euro.

    Für die Herkunftsbezeichnung Glashütte gilt, was auch für Schweizer Uhren, Champagner oder Parma-Schinken gilt: Nur was tatsächlich in der Schweiz, in Parma oder in der Champagne entstanden ist, darf unter diesen Bezeichnungen verkauft werden. Die Uhrwerke der 25.265 Mühle-Uhren, auf denen fälschlicherweise mit der Herkunftsbezeichnung "Glashütte" geworben worden war, wurden nicht, wie erforderlich, zum überwiegenden Anteil in Glashütte gefertigt - und dies verstößt, wie die Richter befanden, gegen das Wettbewerbsrecht (die so genannte "Glashütte-Regel").

    Solche Uhren täuschen die Kunden und schädigen den guten Ruf der Uhrenstadt Glashütte. Deshalb hatte NOMOS Glashütte die Klage angestrengt: Die Manufaktur hatte nach der Wende selbst erheblich investiert und Arbeitsplätze geschaffen, um den Anteil der Wertschöpfung in Glashütte kontinuierlich auf bis zu 85 Prozent zu erhöhen. Nun hatte NOMOS gefordert, dass sich nicht nur Glashütte Original, Lange & Söhne und NOMOS Glashütte an die Regeln halten müssen, sondern auch die Mühle GmbH. Das Gericht hat diese Regel nochmals bestätigt.

    NOMOS-Geschäftsführer Uwe Ahrendt: "Glashütte ist ein wenig wie die Bezeichnung 'Bio'. Bieten in einem Geschäft zwei Landwirte ihre Eier als Bio-Eier an, doch nur der eine von beiden produziert entsprechend der Bio-Regeln, so ist der gesetzestreue Bauer im Nachteil. Der unehrliche untergräbt das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Produkte und macht sein Geschäft auch auf Kosten der Kunden."

    Die Klägerin NOMOS Glashütte - ein Unternehmen, das übrigens in etwa so groß ist wie Mühle - hat in einem Vergleich angeboten, auf mehr als 99 Prozent der von Mühle selbst angegebenen Vertragsstrafe zu verzichten. Bedingung: In Zukunft müsse der Name und die Herkunftsbezeichnung Glashütte geschützt, die Regeln auch von Mühle ehrlich und den gerichtlichen Urteilen entsprechend eingehalten werden. Geschäftsführer Ahrendt: "Es geht hier ausdrücklich nicht darum, ein Unternehmen zu schädigen, sondern es geht um den Schutz von Qualität und Arbeitsplätzen. Nur wer als Uhrenhersteller auch wirklich vor Ort in Glashütte maßgebliche Arbeiten am Werk leistet, schützt das Qualitätsversprechen, das Glashütte Liebhabern guter Uhren gibt, und schafft Arbeitsplätze hier bei uns."

    Die Mühle GmbH will sich offenbar mit der Geltung des Gesetzes auch für sie nicht abfinden. Sie hat den von NOMOS Glashütte angebotenen Vergleich abgelehnt. Offensichtlich sieht man sich auch 13 Jahre nach der Gründung des Unternehmens und nach zwei gerichtlichen Verfahren nicht imstande, Glashütter Uhren zu bauen, die den bekannten und gerichtlich bestätigten Regeln der Uhrenstadt und den Gesetzen entsprechen, und hat daher den Weg in die Insolvenz gewählt..."

    Wie ist Ihre Meinung zur Herkunftsbezeichnung "Glashütte". Hier im Forum können Sie darüber diskutieren.
    http://www.uhren-schmuck.de/forum/thread.php?threadid=48

    Quellen: Nomos-, Mühle-Pressemeldung
    Autor:  http://www.muehle-glashuette.de/
    Nomos / Mühle / RJ 

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